Kinder- und Jugendfeuerwehr - Konzept und Informationen

Jugendfeuerwehren zählen heute zu den größten Anbietern sinnvoller und zuverlässiger Freizeitbeschäftigungen für junge Menschen. Jugendfeuerwehren werden gebraucht - um Freiwilligkeit und Ehrenamt innerhalb der Feuerwehren zu sichern, um gesellschaftliches und kulturelles Leben aufrechtzuhalten und um den Jugendlichen zu zeigen, was Gemeinsinn bedeutet. Jugendfeuerwehren stehen mittendrin.

Wir legen Ihnen hier unser gesamtes Konzept offen, damit Sie sich ein umfassendes Bild machen und sich von unserer Kompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit überzeugen können


Träger

Freiwillige Feuerwehr Pischelsdorf e.V, der Förderverein der gemeindlichen Feuerwehr Pischelsdorf.

Vorstand ist Thomas Wagner, Pischelsdorf, 0151/58015028

Kommandant der Feuerwehr ist Georg Sailer, Lausham, 08137 / 808090 od. 0175 5561133

 

Feuerwehrhaus

Pfarrer-Kißlinger-Str. 36, 85293 Pischelsdorf
Email: ffw-pischelsdorf@t-online.de

Die Betreuer:
Maxi Döll, Lausham, 0171 2055678
Ingenieur, ausgebildeter Gruppenführer, Atemschutzgeräteträger, Leiter Jugendwart

Jenny Möller, Pischelsdorf 0170 9351625
Immobilienkauffrau, Kinderpflegerin, Feuerwehrfrau, Sanitäterin

Jens Keßler, Steinkirchen 0163 3492611
Polizist, Atemschutzgeräteträger, Sanitäter

Wolfgang Hahn, Pischelsdorf 0176 23702145
Dipl. Verwaltungswirt, Bestatter, Gruppenführer, Ehrenkommandant, Leiter Kinder

Pädagogische Begleitung:
Walter Lax, Studienrat, Lehrer an einer Förderschule, Feuerwehrmann, Vorstandsmitglied

Vertretung der Kinder und Jugendfeuerwehr im Verein:
Der Jugendwart und der Leiter Kinderfeuerwehr sind im Vereinsausschuss mit beratender Funktion vertreten.

Eintrittsalter, Altersgrenzen:
Kinder können mit 8 Jahren in die Kinderfeuerwehr, einer Abteilung des Feuerwehrvereins, eintreten.
Mit 8 Jahren beginnt die späte Kindheit, ein Lebensabschnitt in dem sich einiges ändert und der gerade deswegen für einen Eintritt in die Kinderfeuerwehr gut geeignet ist. Das Denken wandelt sich vom empirischen (erfahrungsgemäßen, erprobten) zum theoretischem (abstraktem) Denken, Neigungen entwickeln sich, sachliches Interesse tritt in den Vordergrund, die Ablösung vom Elternhaus beginnt und damit werden gleichaltrige Gruppen immer wichtiger.
Auch wird die Geschlechtertrennung Jungs- Mädels langsam aufgehoben. Es wird speziell weibliches bzw. männliches soziales Rollenverhalten erlernt. Dabei sind die Kinder zu unterstützen in dem auf ein angemessenes Verhalten hingewirkt wird. Bei Ausflügen und Freizeiten ist auf geschlechterspezifische Betreuer und Unterbringung zu achten.

Jugendliche können ab 12 Jahren in die Jugendfeuerwehr, einer Abteilung der Feuerwehr, eintreten.
 

Mit 16 Jahren dürfen sie im Einsatzdienst Feuerwehr an ungefährlichen Stellen und unter Anleitung von erwachsenen Feuerwehrlern eingesetzt werden.

Mit 18 Jahren treten sie in die Feuerwehr über.
Unter ganz besonderen Umständen wie z.B. Gruppendynamik und Gruppenzusammenhalt kann bei entsprechender körperlicher und geistiger Eignung von der Altersgrenze abgewichen werden. Dazu ist neben dem Jugendwart, der Kommandant und der Vorstand beteiligen.

Kinder / Jugendschutz:
natürlich halten wir uns an die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz.
Zusätzlich haben alle Betreuer ein erweitertes Führungszeugnis beantragt, keiner hat einen Eintrag.
Die Vorbildfunktion unserer Betreuer erfordert auch, dass vor den Kindern weder Alkohol noch Tabak konsumiert wird.

Mitgliedschaft:
Kinder und Jugendliche werden in den Feuerwehrverein als Mitglied aufgenommen.
Dort haben sie Rechte und Pflichten wie die anderen Mitglieder. Zur nächsten Jahreshauptversammlung am Karfreitag 2017 ist eine entsprechende Satzungsänderung durchzuführen. Insbesondere ist die Altersgrenze von 12 Jahren zu ändern. Sinnvoll erscheint auch die satzungsgemäßen Rechte bei Kindern unter 12 Jahren auf deren gesetzliche Vertreter zu übertragen.
Mitgliedsbeiträge:
Kinder und Jugendliche bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

Aufsichtspflicht:
Es gilt Schaden zu vermeiden und zwar nicht nur an Sach, - Vermögens - und Eigentumswerten sondern auch der Schaden für Gesundheit, Leben sowie körperlicher und seelischer Unversehrtheit der anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Dies geschieht in dem das mangelnde Einsichtsvermögen der Kinder und Jugendlichen durch eine entsprechende Aufsichtsführung ausgeglichen wird. Umfang und Ausprägung der Aufsichtspflicht orientieren sich dabei an der geistigen Reife und dem Erfahrungsstand der Kinder und besonderen Umständen und Gefahren.
Dazu sind von den Betreuern folgende Punkte zu beachten:
- Informationen zu Organisation und Regeln, vorsorgliche Belehrung und Warnung
- Überprüfen der Anweisung, Beaufsichtigung, Eingreifen, Konsequenzen
- Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn das Kind das Feuerwehrhaus betritt und sie endet, wenn das Kind das Feuerwehrhaus am Ende der Gruppenstunde wieder verlässt. Der Hin-und Rückweg unterliegt den Personensorgeberechtigten.
Grundsätzlich haben uns die Personensorgeberechtigten mit dem Aufnahmeantrag mit der Aufsichtsführung beauftragt.
- Eine gesonderte schriftliche Einwilligung ist immer dann einzuholen, wenn Unternehmungen außerhalb der normalen Gruppenstunden durchgeführt werden und mit besonderen Gefahren verbunden sein können. (z.B. Ausflüge, Gruppenfahrten, Freizeiten, Schwimmen, Bergwanderung, Fahrradtour, usw.

Medikamentengabe:
Unsere Betreuer dürfen keine Medikamente geben.
Bei chronischen Erkrankungen oder Allergien, kann unter besonderen unvermeidbaren Umständen (wir wollen niemand ausschließen) in engster Abstimmung Betreuer-Personensorgeberechtigter und nur mit schriftlicher Zustimmung der Personensorgeberechtigten ein Betreuer mit der Medikamentengabe betraut werden. Ein Betreuer kann dann – muß aber nicht! - diese Aufgabe übernehmen.

Dienstplan und Häufigkeit:
Es wird ein Jahresdienstplan erstellt. Gruppenabende sind alle 2 Wochen an einem Tag der gemeinsam in der Gruppe festgelegt wird. Beginn ist jeweils um 18 Uhr.
 

Dauer der Gruppenstunden:
Gruppenstunden in der Kinderfeuerwehr sind in der Regel 60 Minuten in Ausnahmefällen 90 Minuten. In jedem Fall ist auf ausreichende Bewegungsmöglichkeiten zu achten. Ein starres Festhalten am Ablauf von Schulstunden ist nicht zielführend, da bei der Kinderfeuerwehr nicht der Leistungsgedanke im Vordergrund steht.
In der Jugendfeuerwehr ist die Regelzeit 90 Minuten, wobei auch hier ausreichend Pausen vorzusehen sind

Räumlichkeiten:
Die Räume des Feuerwehrhauses sind ausreichend. (siehe dazu auch UVV) Die Vereins und die Fahrzeughalle bieten auch bei schlechtem Wetter Bewegungsraum.
Allerdings sollte die Kinder- und Jugendfeuerwehr einen eigenen Schrank bekommen und wenn möglich auch einen eigenen Raum in dem z.B. die Bilder, Bastelsachen usw aufgehängt werden können. Der eigene Jugendraum ist nach jetziger Sicht leider nicht darstellbar.


Gruppengröße:
In der Kinderfeuerwehr sollte die Gruppe nicht mehr als 10 Kinder groß sein. Größere Gruppen würden zu sehr einen schulähnlichen Betrieb erfordern und das ist so nicht gewünscht.
Es sind auch bei kleineren Gruppen mindestens 2 Betreuer einzusetzen.
Die Gruppengröße in der Jugend orientiert sich nach den Richtlinen der Gruppe in der Feuerwehr. Das wären, ohne Gruppenführer 7-8 Personen als Idealbesetzung. Es geht aber auch mit mehr Mitgliedern. Bis zur Größe von 2 Gruppen kann in Anbetracht der schon weiter fortgeschrittenen Entwicklung der Jugenlichen sinnvoll gearbeitet werden. Je Gruppe ist 1 Betreuer vorzusehen.
Tatsächliche Gruppengröße:
Gezielte Ansprache und zusätzliche Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit haben uns einen überraschend positiven Erfolg beschert.
In der Kinderfeuerwehr konnten wir 8 Kinder und in der Jugend 7 Jugendliche aufnehmen. Daraus ergeben sich nahezu ideale Gruppengrößen. Mit insgesamt 4 festefesten Betreuern sind wir somit in der Lage eine adäquate Ausbildung und Betreuung zu gewährleisten.